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   VK Bund, 01.09.2004 - VK 1-171/04   

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https://dejure.org/2004,16303
VK Bund, 01.09.2004 - VK 1-171/04 (https://dejure.org/2004,16303)
VK Bund, Entscheidung vom 01.09.2004 - VK 1-171/04 (https://dejure.org/2004,16303)
VK Bund, Entscheidung vom 01. September 2004 - VK 1-171/04 (https://dejure.org/2004,16303)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der unverzüglichen Rüge des Vergabeverstoßes für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages; Erfüllung des Merkmals der Unverzüglichkeit bei der Rüge eines Vergabeverstoßes; Festsetzung einer Frist zur Rüge eines Vergabeverstoßes; Voraussetzungen für die Rüge ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 14.09.2000 - Verg 17/00
    Auszug aus VK Bund, 01.09.2004 - VK 1-171/04
    In der Rechtsprechung wird eine Obergrenze von zwei Wochen ab Kenntniserlangung angenommen (VK 1 25/01, Beschluss vom 18.08.2001; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2000 - Verg 17/00).
  • VK Sachsen, 16.11.2006 - 1/SVK/097-06

    Keine nachträgliche Fristverlängerung!

    Obwohl zwischenzeitlich durch die Rechtssprechung mehrheitlich von wesentlich kürzeren Rügefristen ausgegangen wird (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18.9.2003 - Az.: 1 Verg 4/03; 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 01.09.2004 - Az.: VK 1-171/04; Beschluss vom 26.08.2004 - Az.: VK 1-165/04; Vergabekammer Lüneburg -, Beschluss vom 10.03.2006 - Az.: VgK-06/2006; Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 01.09.2004, Az.: 120.3-3194.1-56-08/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 02.03.2006 - Az.: 1 Verg 1/06) bewertet die Vergabekammer Sachsen nach der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Dresden, Beschluss vom 06.04.2004 - Az.: WVerg 1/04 eine Woche als Überlegungsfrist bei einfach gelagerten tatsächlichen oder rechtlichen Beanstandungen als noch unverzüglich.
  • VK Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - 1 VK LSA 58/10

    Erfordernis der unverzüglichen Rüge bei Zulassung von Nebenangeboten unter

    Die in der Rechtsprechung angenommene Obergrenze von zwei Wochen ab Kenntniserlangung stellt dabei eine maximale Obergrenze dar, deren Ausschöpfung allenfalls zugestanden werden kann, wenn eine schwierige Sach-und Rechtslage gegeben ist, die die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert (OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. Februar 2005 -Verg W 11/04; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. September 2003 -1 Verg 4/03; Bundeskartellamt, 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 1. September 2004 -VK 1-171/04; VK Lüneburg, Beschluss vom 20. Januar 2003 -203-VgK-38/2003; Beschluss vom 20. August 2004 -203-VgK-41/2004).
  • VK Brandenburg, 21.05.2008 - VK 9/08

    Rechtsschutz gegen die Aufhebung einer Ausschreibung

    Die in der Rechtsprechung angenommene Obergrenze von zwei Wochen ab Kenntniserlangung stellt dabei eine maximale Obergrenze dar, deren Ausschöpfung allenfalls zugestanden werden kann, wenn eine schwierige Sach- und Rechtslage gegeben ist, die die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. Februar 2005, Verg W 11/04; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. September 2003, 1 Verg 4/03; Bundeskartellamt, 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 1. September 2004, VK 1-171/04).
  • VK Brandenburg, 03.04.2008 - VK 4/08

    Nachrangige Dienstleistungen und Bekanntgabe aller Zuschlagskriterien

    Die in der Rechtsprechung angenommene Obergrenze von zwei Wochen ab Kenntniserlangung stellt dabei eine maximale Obergrenze dar, deren Ausschöpfung allenfalls zugestanden werden kann, wenn eine schwierige Sach- und Rechtslage gegeben ist, die die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. Februar 2005, Verg W 11/04; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. September 2003, 1 Verg 4/03; Bundeskartellamt, 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 1. September 2004, VK 1-171/04).
  • VK Sachsen, 21.03.2006 - 1/SVK/012-06

    Rechtzeitige Rüge

    Die von der Rechtsprechung angenommene Frist von 2 Wochenstellt eine maximale Obergrenze dar, deren Ausschöpfung allenfalls zugestanden werden kann, wenn eine schwierige Sach- oder Rechtslage gegeben ist, die die Inanspruchnahme fachkundlicher Hilfe erfordert (VK Bund, Beschluss vom 01.09.2004, VK 1- 171/04).
  • VK Brandenburg, 08.09.2005 - 1 VK 51/05

    Voraussetzungen einer gültigen Rüge i.S.v. § 107 Abs. 3 GWB

    Grundsätzlich muss die Rüge binnen ein bis drei Tagen erfolgen (OLG Koblenz, Beschluss vom 18. September 2003 - 1 Verg 4/03; VK Brandenburg, Beschluss vom 18. Juni 2003 - VK 31/03; 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 1. September 2004 - VK 1 - 171/04).
  • VK Sachsen, 12.05.2005 - 1/SVK/038-05

    Dienstleistungskonzession: GWB anwendbar? - Rügeerfordernisse

    Das Oberlandesgericht Koblenz geht im Grundsatz insoweit von einer Rügefrist von ein bis drei Tagen aus (OLG Koblenz, Beschluss vom 18.9.2003 - Az.: 1 Verg 4/03 ebenso 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 01.09.2004 - Az.: VK 1-171/04; Beschluss vom 26.08.2004 - Az.: VK 1-165/04).
  • VK Brandenburg, 15.01.2008 - VK 52/07

    Anforderungen an die Unverzüglichkeit der Rüge eines Vergaberechtsverstoßes

    Die in der Rechtsprechung angenommene Obergrenze von zwei Wochen ab Kenntniserlangung stellt dabei eine maximale Obergrenze dar, deren Ausschöpfung allenfalls zugestanden werden kann, wenn eine schwierige Sach- und Rechtslage gegeben ist, die die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. Februar 2005, Verg W 11/04; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. September 2003, 1 Verg 4/03; Bundeskartellamt, 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 1. September 2004, VK 1-171/04).
  • VK Sachsen, 09.05.2006 - 1/SVK/036-06

    Fehlende Typenangabe führt zum Ausschluss

    Die von der Rechtsprechung angenommene Frist von 2 Wochen stellt eine maximale Obergrenze dar, deren Ausschöpfung allenfalls zugestanden werden kann, wenn eine schwierige Sach- oder Rechtslage gegeben ist, die die Inanspruchnahme fachkundlicher Hilfe erfordert (VK Bund, Beschluss vom 01.09.2004, VK 1-171/04).
  • VK Brandenburg, 14.09.2005 - 1 VK 55/05

    Kürzere Rügefrist bei rein tatsächlicher Frage

    Grundsätzlich muss die Rüge binnen ein bis drei Tagen erfolgen (OLG Koblenz, Beschluss vom 18. September 2003 - 1 Verg 4/03; VK Brandenburg, Beschluss vom 18. Juni 2003 - VK 31/03; 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 1. September 2004 - VK 1 - 171/04; Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, § 107 GWB Rn. 1144 mwN.).
  • VK Sachsen, 26.06.2006 - 1/SVK/071-06

    Rüge: Unverzüglichkeit der Rüge (Grundsätze)

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